Wohnhochhaus WHH GT 18 / 21
Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes mit Maßnahmenkatalog für die brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden Hochhäuser vor dem Hintergrund des Bestandsschutzes und unter Einbezug der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen TGL-Bauvorschriften. Die Hochhäuser werden primär zu Wohnzwecken genutzt. Im jeweils obersten Geschoss befinden sich die Zentralen der gebäudetechnischen Versorgung. Die jeweiligen Erdgeschosse werden durch mieterseitige Lagerräume sowie kleinteilige Verkaufs- und Gastronomieeinheiten genutzt. Bauliches Merkmal der Punkthochhäuser sind die über Balkone zu erreichenden Sicherheitstreppenräume.
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