Errichtung einer Wohnanlage
Bei dem bewerteten Genehmigungsverfahren handelte es sich um die Planung der Errichtung eines Solitärbaus mit neun Aufgängen und insgesamt 87 Wohnungen. Die auf die Gebäudemittelachse bezogene Länge des Baukörpers beträgt ca. 185 m. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Brandabschnittsbildung wurden im Rahmen des Verfahrens Abweichungen von der zulässigen Brandabschnittsgröße (< 40 m) formuliert und genehmigt. Die vertikale Erschließung im Gebäudeinneren erfolgt über die Treppenräume. Der zweite Rettungsweg für jede Wohnung wird über die Geräte der Feuerwehr sichergestellt, wofür spezielle Anleiterpläne gemäß geltender Vorschriften angefertigt wurden.
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