Auflösung von notwendigen Fluren sowie Legalisierung einer Deckenöffnung
Der Gebäudekomplex zwischen der Invalidenstraße 116 und der Schlegelstraße 26 besteht aus mehreren Bauteilen. Der Antragsgegenstand umfasst die Baumaßnahmen in den Bauteilen 303 und 306. Im Brandschutznachweis wurde der Wegfall von notwendigen Fluren durch die Ausbildung von Nutzungsbereichen brandschutztechnisch bewertet. Dadurch wurde die Nutzungseinheit pro Geschoss in zwei bis drei brandschutztechnisch abgetrennte Nutzungsbereiche unterteilt. Eine Besonderheit des Projektes stellte eine Deckenöffnung über drei Geschosse mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt ca. 720 m² dar.
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